Info für Interessenten

Aufgrund der Größe der Anlage können nur begrenzt Fördermitglieder aufgenommen werden. Die Warteliste ist zur Zeit voll. Nachfolgend ein paar allgemeine Informationen.

Es gibt gewisse Regeln, die einen Schrebergarten von einem Freizeitgrundstück unterscheiden:

  • Es gelten die Regeln des Bundeskleingartengesetzes. Der wichtigste Punkt dabei ist, dass auf mindestens einem Drittel der Pachtfläche Obst und Gemüse angebaut werden muss. Im Gegenzug bezahlen Sie  eine relativ niedrige Pacht und die Anlage hat einen gewissen Bestandsschutz gegenüber dem Grundstückseigentümer.
  • Ein Kleingartenverein ist eine Gemeinschaft, in der sich die Mitglieder gegenseitig respektieren  und unterstützen.
    Jeder muss einen Beitrag leisten, z. B. in Form von Gemeinschaftsarbeit, Übernahme eines Postens im Vorstand oder durch die Ausbildung zum Kleingarten-Fachberater.
  • Es gibt in den Gartenhäusern weder Strom- noch Kanalanschluss. Photovoltaikanlagen können nach Genehmigung installiert werden.
  • Selbstverständlich hat jeder Garten einen Wasseranschluss.
  • Die Kleingartenanlage ist tagsüber öffentlich zugänglich. Es darf Sie also nicht stören, wenn interessierte Spaziergänger einen Blick über Ihren Gartenzaun werfen.
  • Grillen ist erlaubt.

Falls Sie Fragen haben, wenden sich bitte per E-Mail an info(at)kgv-sw51.de.

Ihre Anfrage wird schnellstmöglich bearbeitet.

Allgemeine Informationen, insbesondere eine Liste der Münchner Kleingartenanlagen und deren jeweilige Einzugsbereiche erhalten Sie auf der Internetseite des Kleingartenverbandes München e.V. und beim
Landesverband Bayer. Kleingärtner e.V..